Wenn ein Angehöriger verstirbt, stehen neben der Trauer viele organisatorische Aufgaben an. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, was bei der Wohnungsauflösung zu beachten ist – einfühlsam und verständlich.
Nach dem deutschen Erbrecht geht der gesamte Nachlass – und damit auch der Haushalt des Verstorbenen – auf die Erben über. Das bedeutet: Die Erben sind in der Regel für die Wohnungsauflösung zuständig und tragen auch die Kosten dafür.
Ob die Erben durch ein Testament bestimmt sind oder nach der gesetzlichen Erbfolge erben, spielt für die Pflicht zur Wohnungsauflösung keine Rolle. Die Erben müssen gemeinsam entscheiden, was mit dem Haushalt geschieht.
Wird das Erbe innerhalb der Frist von sechs Wochen beim Nachlassgericht ausgeschlagen, entfällt die Pflicht zur Wohnungsauflösung. Wichtig: In diesem Fall dürfen Sie auch keine Gegenstände aus der Wohnung entnehmen – sonst kann das Gericht davon ausgehen, dass Sie das Erbe doch angenommen haben.
Gibt es keine Erben oder schlagen alle das Erbe aus, fällt der Nachlass an den Staat. In diesem Fall wird ein Nachlasspfleger eingesetzt, der die Wohnungsauflösung organisiert. Die Kosten werden aus dem vorhandenen Nachlass gedeckt.
Ein häufiger Irrtum: Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Die Erben treten in den Mietvertrag ein und sind weiterhin zur Mietzahlung verpflichtet.
Sonderkündigungsrecht der Erben: Die Erben haben das Recht, den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls mit der gesetzlichen Dreimonatsfrist zu kündigen. Kündigen Sie am besten so schnell wie möglich, um laufende Mietkosten zu begrenzen.
Sonderkündigungsrecht des Vermieters: Auch der Vermieter hat ein Sonderkündigungsrecht und kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.
Tipp: Informieren Sie den Vermieter zeitnah über den Todesfall. Sprechen Sie ab, bis wann die Wohnung geräumt und übergeben werden soll. Je schneller die Wohnung leer und besenrein übergeben wird, desto weniger Mietkosten fallen an.
Informieren Sie den Vermieter zeitnah über den Todesfall. Klären Sie die Kündigungsfrist und den gewünschten Übergabetermin.
Sichern Sie zuerst Testamente, Versicherungspolicen, Bankunterlagen, Verträge und persönliche Dokumente. Diese dürfen auf keinen Fall entsorgt werden.
Nehmen Sie sich die Zeit, persönliche Erinnerungsstücke auszuwählen. Fotos, Briefe, Schmuck – alles, was Ihnen wichtig ist, sollte vor der Räumung gesichert werden.
Kündigen Sie alle laufenden Verträge: Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet, Versicherungen, GEZ, Abonnements. Die Verträge laufen sonst weiter und verursachen Kosten.
Lassen Sie sich von einer professionellen Firma ein Festpreis-Angebot machen. Wir kommen zur kostenlosen Besichtigung oder Sie schicken uns Fotos per WhatsApp.
Nach der Entrümpelung wird die Wohnung besenrein an den Vermieter übergeben. Bei uns ist die besenreine Übergabe immer im Festpreis enthalten.
In der Regel die Erben: Die Kosten für die Wohnungsauflösung sind sogenannte Nachlassverbindlichkeiten. Sie werden aus dem Nachlass bezahlt – also aus Bankguthaben, Wertgegenständen oder dem Erlös aus dem Verkauf von Nachlassgegenständen.
Reicht der Nachlass nicht aus, haften die Erben unter Umständen mit ihrem eigenen Vermögen – es sei denn, sie haben das Erbe ausgeschlagen oder eine Nachlassinsolvenz beantragt.
Sozialamt oder Jobcenter können in bestimmten Fällen die Kosten übernehmen, etwa wenn die Erben nicht zahlungsfähig sind. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Kostenübernahme.
Steuerlich absetzbar: Die Kosten einer Nachlassauflösung können als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 20 % der Kosten bekommen Sie vom Finanzamt zurück. Mehr dazu hier.
Bei Wohnungsauflösung Schulz wissen wir, wie belastend diese Situation ist. Viele unserer Aufträge sind Nachlassauflösungen – der Gründer Andre Schulz hat durch seine Arbeit in Altenheimen und durch eigene Erfahrungen in der Familie erlebt, was es bedeutet, einen Haushalt auflösen zu müssen.
Wir geben Ihnen Zeit: Sie bestimmen das Tempo. Wenn Sie noch Erinnerungsstücke aussortieren möchten, warten wir gerne. Wir beginnen erst, wenn Sie bereit sind.
Wir arbeiten diskret: Nachbarn erfahren von uns nicht, was wir in der Wohnung vorgefunden haben. Ihre Privatsphäre und die des Verstorbenen sind uns wichtig.
Wir kümmern uns um alles: Von der Entrümpelung über die fachgerechte Entsorgung bis zur besenreinen Übergabe – alles zum verbindlichen Festpreis.
Seit 2019 haben wir über 500 Kunden im Märkischen Kreis betreut, viele davon in genau dieser Situation. 93 Google-Bewertungen mit 5 Sternen zeigen, dass unsere Arbeit geschätzt wird.
Es gibt keine feste Frist für die Räumung selbst. Allerdings läuft der Mietvertrag weiter. Kündigen die Erben innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls, gilt die gesetzliche Dreimonatsfrist. Bis dahin sollte die Wohnung geräumt sein.
Grundsätzlich dürfen nur Erben mit Erbschein oder Personen mit einer gültigen Vorsorgevollmacht die Wohnung betreten und räumen. In der Praxis klären viele Familien dies direkt mit dem Vermieter. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.
Die Kosten hängen von der Größe der Wohnung, dem Füllstand und der Zugänglichkeit ab. Nach kostenloser Besichtigung oder Foto-Bewertung erhalten Sie von uns einen verbindlichen Festpreis. Mehr zu den Kosten.
Wir sortieren vor Ort: Gut erhaltene Gegenstände werden wenn möglich dem Recycling zugeführt. Sperrmüll, Elektrogeräte und Restmüll entsorgen wir fachgerecht über zertifizierte Betriebe. Wertvolle Stücke sollten Sie vorher selbst sichern oder verkaufen.
In bestimmten Fällen ja – etwa wenn die Erben nicht zahlungsfähig sind. Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie beim Amt einreichen können. Mehr dazu hier.
Nein, das ist nicht notwendig. Viele Kunden übergeben uns die Schlüssel und wir erledigen alles in ihrer Abwesenheit. Das ist gerade bei emotional belastenden Nachlassauflösungen oft einfacher.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie einfühlsam und unverbindlich
und kümmern uns um alles – respektvoll und professionell.
Montag - Samstag, 09:00 - 20:00 Uhr