Bei jeder Wohnungsübergabe fällt der Begriff „besenrein". Doch was genau heißt das? Was muss der Vermieter akzeptieren? Und was liefern wir bei jeder Entrümpelung? Hier erfahren Sie alles.
Der Begriff „besenrein" ist im Mietrecht ein gängiger Standard bei der Wohnungsrückgabe. Er bedeutet, dass die Wohnung grob gereinigt und von allen persönlichen Gegenständen befreit sein muss. Konkret heißt das:
Was dazugehört: Alle Räume sind leer und frei von persönlichen Gegenständen. Grober Schmutz ist entfernt. Böden sind gefegt oder gesaugt. Keine Abfälle oder Müll in der Wohnung. Küche und Bad sind grob gesäubert. Spinnweben und grober Staub sind entfernt.
Was NICHT dazugehört: Besenrein bedeutet nicht, dass die Wohnung blitzsauber sein muss. Fenster müssen nicht geputzt werden. Kalkflecken in Bad oder Küche müssen nicht entfernt werden. Normale Gebrauchsspuren an Wänden oder Böden sind akzeptabel. Renovierungsarbeiten wie Streichen oder Tapezieren sind nicht Teil der besenreinen Übergabe (es sei denn, der Mietvertrag sieht es vor).
Prüfen Sie Ihren Mietvertrag: Manche Vermieter vereinbaren im Mietvertrag einen höheren Standard als „besenrein". Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Tapezieren sind aber nur verpflichtend, wenn sie wirksam im Mietvertrag vereinbart wurden. Viele dieser Klauseln wurden von Gerichten für unwirksam erklärt.
Bei Wohnungsauflösung Schulz ist die besenreine Übergabe bei jeder Entrümpelung im Festpreis enthalten. Das bedeutet konkret:
Alle Räume werden komplett leer geräumt – kein Gegenstand bleibt zurück. Sämtliche Böden werden gründlich gefegt. Grober Schmutz und Staub werden entfernt. Die Wohnung ist sofort bezugsfertig für Vermieter, Käufer oder Makler.
Sie können nach unserer Arbeit direkt zum Übergabetermin mit dem Vermieter erscheinen – ohne selbst noch etwas tun zu müssen.
Tipp für danach: Wenn nach der Entrümpelung Renovierungsarbeiten anstehen – Maler, Elektriker oder Bodenleger – empfehlen wir die Plattform AuftragsGlück.de, wo Sie kostenlos Angebote von geprüften Handwerkern aus der Region erhalten.
Nein, bei uns nicht. Die besenreine Übergabe ist bei jeder Entrümpelung im Festpreis enthalten. Die Räume sind nach unserer Arbeit sauber und bezugsfertig.
In den meisten Fällen ja. Besenrein ist der gesetzliche Standard bei Wohnungsrückgaben. Prüfen Sie aber Ihren Mietvertrag, ob dort ein höherer Reinigungsstandard vereinbart wurde.
Wenn der Vermieter eine professionelle Endreinigung verlangt, ist das über den Standard „besenrein" hinaus. Ob das berechtigt ist, hängt vom Mietvertrag ab. Im Zweifel lassen Sie sich rechtlich beraten.
Nicht automatisch. Schönheitsreparaturen sind nur verpflichtend, wenn sie wirksam im Mietvertrag vereinbart sind. Viele ältere Klauseln dazu wurden von Gerichten für unwirksam erklärt. Für Renovierungsarbeiten empfehlen wir geprüfte Handwerker über AuftragsGlück.de.
Bei uns ist die besenreine Übergabe immer im Preis enthalten.
Schicken Sie uns Fotos und erhalten Sie Ihren verbindlichen Festpreis.
Montag - Samstag, 09:00 - 20:00 Uhr