Beim Auszug aus einer Mietwohnung stellen sich viele Fragen: Was muss ich mitnehmen? Was darf ich zurücklassen? Und wer trägt die Kosten, wenn die Wohnung nicht leer übergeben wird? Hier erfahren Sie alles zu Ihren Pflichten als Mieter.
Grundsätzlich gilt: Wer eine Mietwohnung verlässt, muss sie vollständig geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgeben. Das ergibt sich aus dem Mietrecht (§ 546 BGB). Konkret bedeutet das:
Alles muss raus: Sämtliche persönlichen Gegenstände, Möbel, Hausrat und Dekoration müssen entfernt werden. Das gilt auch für Einbauküchen, Lampen und Gardinenstangen – es sei denn, der Vermieter übernimmt diese ausdrücklich.
Keller und Nebenräume: Auch Keller, Dachboden, Garage oder Abstellräume, die zur Wohnung gehören, müssen vollständig geräumt werden. Viele Mieter vergessen das und stehen dann unter Zeitdruck.
Besenreine Übergabe: Die Wohnung muss besenrein sein – das heißt grob gereinigt, Böden gefegt, keine Abfälle. Eine professionelle Grundreinigung ist nicht erforderlich, sofern im Mietvertrag nichts anderes steht. Mehr zur besenreinen Übergabe.
Wenn Sie die Wohnung nach Ende des Mietverhältnisses nicht geräumt übergeben, kann der Vermieter eine sogenannte Nutzungsentschädigung verlangen. Diese entspricht in der Regel der bisherigen Miete – für jeden Tag, den Sie die Wohnung weiter nutzen.
Im schlimmsten Fall kann der Vermieter nach angemessener Frist eine Räumung beauftragen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen. Das wird fast immer deutlich teurer, als wenn Sie selbst rechtzeitig eine Entrümpelungsfirma beauftragen.
Sie haben eine Frist vom Vermieter bekommen und schaffen die Räumung nicht allein? In diesem Fall ist eine professionelle Entrümpelungsfirma die schnellste Lösung. Wir können oft innerhalb von 24-48 Stunden starten und die meisten Wohnungen in 1-2 Tagen komplett räumen – inklusive besenreiner Übergabe.
Sie verkleinern sich – in eine Seniorenresidenz, eine kleinere Wohnung oder zum Partner. Nicht alles passt in die neue Wohnung. Wir räumen alles, was Sie nicht mitnehmen, und übergeben die alte Wohnung besenrein.
Der Übergabetermin steht fest, aber die Wohnung ist noch voll. Familie und Freunde haben keine Zeit zum Helfen. Wir schaffen das – auch kurzfristig innerhalb weniger Tage.
Ein Familienmitglied ist ins Pflegeheim gezogen oder verstorben, und die Mietwohnung muss aufgelöst werden. Gerade bei langjährigen Mietern sind die Haushalte oft sehr umfangreich. Mehr zur Nachlassauflösung.
Manchmal hinterlässt ein Vormieter Möbel und Gegenstände. Klären Sie mit dem Vermieter, wer für die Räumung zuständig ist. In vielen Fällen muss der Vermieter eine angemessene Frist setzen, bevor die Gegenstände entsorgt werden dürfen.
Die Räumung der Mietwohnung ist Sache des Mieters. Er ist verpflichtet, die Wohnung leer und besenrein zurückzugeben. Die Kosten für eine Entrümpelungsfirma trägt daher in aller Regel der Mieter selbst.
Wenn der Vermieter Einbauten übernehmen möchte (z. B. eine Einbauküche), muss er das klar kommunizieren. Zurückgelassene Gegenstände des Vormieters gehen nicht automatisch auf den neuen Mieter über – hier ist der Vermieter in der Pflicht.
Wenn die Entrümpelung in Ihrem eigenen Haushalt stattfindet, können Sie die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Bis zu 20 % der Kosten bekommen Sie vom Finanzamt zurück – maximal 4.000 Euro pro Jahr. Voraussetzung: Bezahlung per Überweisung und ordnungsgemäße Rechnung. Mehr zur Steuerersparnis.
In finanziellen Notlagen kann unter Umständen das Sozialamt oder Jobcenter die Kosten der Entrümpelung übernehmen – etwa bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Arbeitslosigkeit. Mehr zur Kostenübernahme durch das Sozialamt.
Beginnen Sie mindestens 4 Wochen vor dem Übergabetermin mit der Planung. Sortieren Sie aus, was Sie mitnehmen, was verkauft, verschenkt oder entsorgt werden soll.
Gut erhaltene Möbel und Gegenstände bringen auf eBay Kleinanzeigen, Flohmärkten oder bei Antiquitätenhändlern oft noch gutes Geld. Das spart Entsorgungskosten und bringt zusätzliches Budget.
Keller, Dachboden, Garage, Abstellraum – all das gehört zur Wohnung und muss ebenfalls geräumt werden. Planen Sie dafür extra Zeit ein.
Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei der Übergabe mit Fotos und einem schriftlichen Protokoll. Das schützt Sie vor späteren Nachforderungen.
Wenn Sie die Küche selbst eingebaut haben, müssen Sie sie grundsätzlich auch wieder entfernen – es sei denn, der Vermieter erklärt sich bereit, sie zu übernehmen. Klären Sie das am besten schriftlich.
Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Tapezieren sind nur verpflichtend, wenn sie wirksam im Mietvertrag vereinbart sind. Viele ältere Klauseln wurden von Gerichten für unwirksam erklärt. Im Zweifel lassen Sie sich beraten.
In der Regel starten wir innerhalb von 3-5 Werktagen. Bei dringenden Fällen – etwa wenn der Übergabetermin kurz bevorsteht – sind oft auch kurzfristige Termine innerhalb von 24-48 Stunden möglich. Die eigentliche Entrümpelung dauert meist 1-2 Tage.
Die Kosten hängen von Größe, Füllstand und Zugänglichkeit ab. Wir erstellen nach Besichtigung oder Foto-Bewertung per WhatsApp einen verbindlichen Festpreis – inklusive Entsorgung und besenreiner Übergabe. Mehr zu den Kosten.
Nein, das ist nicht erlaubt und kann Bußgelder nach sich ziehen. Sperrmüll muss entweder beim Wertstoffhof abgegeben oder per Sperrmüllabfuhr abgeholt werden. Bei einer professionellen Entrümpelung übernehmen wir die fachgerechte Entsorgung komplett.
Normale Abnutzung muss der Vermieter akzeptieren. Für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen (z. B. Löcher in Türen, beschädigte Böden), kann der Vermieter einen Abzug von der Kaution vornehmen.
Wir entrümpeln Mietwohnungen im gesamten Märkischen Kreis – schnell, diskret und besenrein:
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