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Entrümpelung von der Steuer absetzen

Wussten Sie, dass Sie die Kosten einer Entrümpelung steuerlich geltend machen können? Bis zu 20 % der Kosten bekommen Sie vom Finanzamt zurück. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert.

Gesetzliche Grundlage

Entrümpelung als haushaltsnahe Dienstleistung

Das deutsche Einkommensteuergesetz ermöglicht es in § 35a EStG, Aufwendungen für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen. Darunter fallen Arbeiten, die im eigenen Haushalt durch externe Dienstleister erbracht werden – und dazu gehören auch Entrümpelungen und Wohnungsauflösungen.

Was genau können Sie absetzen?

Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten (inklusive Fahrtkosten und Maschinenkosten) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Das ist wichtig: Es wird nicht nur Ihr zu versteuerndes Einkommen gesenkt, sondern direkt Ihre Steuerschuld. Das macht diese Regelung besonders attraktiv.

Der maximale Steuervorteil

Pro Jahr können Sie bis zu 20.000 Euro an Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen angeben. Das Finanzamt erkennt davon 20 Prozent an – das ergibt einen maximalen Steuervorteil von 4.000 Euro pro Jahr. Dieser Höchstbetrag gilt für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen (also auch Reinigung, Gartenpflege etc.).

Konkretes Beispiel

So viel können Sie sparen

Beispiel: Ihre Entrümpelung kostet 2.000 Euro brutto. In Ihrer Steuererklärung tragen Sie diesen Betrag als haushaltsnahe Dienstleistung ein. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent davon an – das sind 400 Euro, die direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden.

Hätten Sie ohne die Entrümpelung 3.000 Euro Steuern nachzahlen müssen, sind es jetzt nur noch 2.600 Euro. Oder Sie bekommen 400 Euro mehr erstattet, falls Sie eine Rückerstattung erhalten.

Wichtig: Immer den Bruttobetrag angeben

Tragen Sie in Ihrer Steuererklärung immer den vollen Bruttobetrag der Rechnung ein (also inklusive Mehrwertsteuer). Das Finanzamt rechnet dann selbst die 20 Prozent aus.

Das müssen Sie beachten

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Zahlung per Überweisung

Die Rechnung muss per Banküberweisung bezahlt werden. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt – auch nicht mit Quittung. Das ist die wichtigste Voraussetzung überhaupt.

Ordnungsgemäße Rechnung

Sie brauchen eine Rechnung mit Name und Anschrift der Firma, Art der Leistung, Rechnungsbetrag und Steuernummer. Bei Wohnungsauflösung Schulz erhalten Sie selbstverständlich eine vollständige Rechnung.

Eigener Haushalt

Die Entrümpelung muss in Ihrem eigenen Haushalt stattfinden – also in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück. Auch Keller, Dachboden und Garage gehören dazu.

Professioneller Dienstleister

Die Arbeit muss von einem Unternehmen oder einer selbstständigen Person erbracht werden. Schwarzarbeit ist nicht nur illegal, sondern auch nicht absetzbar.

Sonderfälle

Besondere Situationen bei der steuerlichen Absetzbarkeit

Nachlassauflösung nach Todesfall: Auch die Kosten einer Nachlassauflösung können steuerlich geltend gemacht werden. Die Erben tragen die Kosten als Steuererklärung ein.

Vermietete Wohnung: Wenn Sie als Vermieter eine vermietete Wohnung entrümpeln lassen, können Sie die Kosten als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung absetzen – das ist sogar noch vorteilhafter als die haushaltsnahe Dienstleistung.

Gewerbliche Entrümpelung: Firmen können die Kosten einer Büroauflösung oder Betriebsentrümpelung als Betriebsausgaben voll absetzen.

Hinweis: Wir sind keine Steuerberater und dürfen keine individuelle Steuerberatung durchführen. Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Für Ihre persönliche Steuersituation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Häufige Fragen

Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit

Wo trage ich die Entrümpelung in der Steuererklärung ein?

Im Mantelbogen Ihrer Steuererklärung gibt es ein Feld für „Haushaltsnahe Dienstleistungen". Dort tragen Sie die Art der Aufwendung (z. B. „Entrümpelung" oder „Wohnungsauflösung") und den Bruttobetrag ein.

Kann ich auch die Entsorgungskosten absetzen?

Ja, wenn die Entsorgung Teil der haushaltsnahen Dienstleistung ist und auf der Rechnung als Gesamtleistung ausgewiesen wird, können auch die Entsorgungskosten geltend gemacht werden. Nicht absetzbar sind reine Materialkosten.

Muss ich die Rechnung beim Finanzamt einreichen?

Nein, Sie müssen die Rechnung nicht automatisch einreichen. Bewahren Sie sie aber auf, denn das Finanzamt kann die Belege anfordern. Wir empfehlen, die Rechnung und den Überweisungsbeleg mindestens vier Jahre aufzubewahren.

Kann ich bar bezahlen und trotzdem absetzen?

Nein, Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt – selbst wenn Sie eine Quittung haben. Nur Zahlungen per Überweisung werden akzeptiert. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Bekomme ich bei Wohnungsauflösung Schulz eine ordnungsgemäße Rechnung?

Ja, selbstverständlich. Sie erhalten von uns eine vollständige Rechnung mit allen erforderlichen Angaben. Wir arbeiten ausschließlich auf Rechnung mit Zahlung per Überweisung.

Gilt das auch für eine Haushaltsauflösung im Todesfall?

Ja, auch die Kosten einer Nachlassauflösung nach einem Todesfall können als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. Die Erben tragen die Kosten in ihrer Steuererklärung ein.

Entrümpelung anfragen – mit ordnungsgemäßer Rechnung

Sie erhalten von uns eine vollständige Rechnung für Ihre Steuererklärung.
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