für Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Entsorgungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Entsorgungen zwischen der Firma Wohnungsauflösung Schulz (Im Folgenden: Auftragnehmer) und Kunden (im Folgenden Auftraggeber) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die derzeit gültigen AGB sind jederzeit auf unserer Webseite abrufbar oder können über uns angefordert werden. Änderungen, Ergänzungen oder widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.
Stand: 04.08.2025
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Entsorgungen zwischen der Firma Wohnungsauflösung Schulz (Im Folgenden: Auftragnehmer) und Kunden (im Folgenden Auftraggeber) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die derzeit gültigen AGB sind jederzeit auf unserer Webseite abrufbar. Änderungen, Ergänzungen oder widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung.
Vertragsvereinbarungen werden durch mündliche oder schriftliche Auftragserteilung nach kostenloser Besichtigung getroffen. Die Besichtigung und Erstellung eines Kostenvoranschlags sind für Sie vollständig kostenfrei. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Entrümpelungs-, Haushaltsauflösungs- oder Entsorgungsleistungen. Die Leistung umfasst das Räumen, Sortieren, Transportieren und umweltgerechte Entsorgen der Gegenstände. Eine besenreine Übergabe ist im Standardumfang enthalten.
Mit Beginn der Arbeiten geht das Eigentum an den zu entsorgenden Gegenständen auf den Auftragnehmer über. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, die bei der Entrümpelung gefunden werden. Wertgegenstände sind vom Auftraggeber vor Arbeitsbeginn selbst zu entfernen.
Der Auftragnehmer bietet grundsätzlich keine Wertanrechnung für vorgefundene Gegenstände, Möbel oder andere Materialien an. Sollten noch verwertbare Gegenstände vorhanden sein, empfehlen wir dem Auftraggeber, diese vor der Entrümpelung selbstständig zu verkaufen oder zu verschenken. Brauchbare Gegenstände werden nach Möglichkeit an gemeinnützige Organisationen weitergegeben.
Die Vergütung richtet sich nach dem vor Ort erstellten, verbindlichen Festpreisangebot. Dieses beinhaltet alle Leistungen ohne versteckte Kosten. Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden nur nach vorheriger Absprache und gesonderter Vereinbarung berechnet.
Wir arbeiten grundsätzlich mit kompletter Vorkasse. Die vereinbarte Vergütung ist vollständig vor Antritt der Arbeiten auf unser Konto zu überweisen. Bei größeren Summen kann individuell eine Teilzahlungsregelung vereinbart werden (50% vor Arbeitsbeginn, 50% nach vollständiger Fertigstellung). Ohne Zahlungseingang werden wir nicht erscheinen. Banküberweisung ist die einzige akzeptierte Zahlungsform. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz berechnet.
Termine werden nach kostenloser Besichtigung und Auftragserteilung kurzfristig vereinbart. Dank unseres großen Teams können oft bereits am nächsten Tag Arbeiten durchgeführt werden. Die Arbeitszeiten sind in der Regel Montag bis Samstag von 9:00 bis 20:00 Uhr.
Bei Stornierung des Auftrags weniger als 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin fallen 30% der vereinbarten Vergütung als Stornokosten an. Bei einer Absage früher als 5 Werktage vor dem Termin wird eine Pauschale von 10% der Auftragssumme berechnet. Da die Zahlung vor Arbeitsbeginn erfolgt, werden Stornokosten von der bereits geleisteten Vorkasse-Zahlung einbehalten. Der verbleibende Betrag wird zurückerstattet.
Der Auftragnehmer verfügt über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung und haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Die Haftung ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur umweltgerechten Entsorgung aller Materialien nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies umfasst die ordnungsgemäße Trennung und Zuführung zu den entsprechenden Entsorgungswegen. Auf Wunsch werden Entsorgungsnachweise ausgestellt.
Zusätzlich zur Entrümpelung können folgende Leistungen angeboten werden: Grundreinigung der Räumlichkeiten, Transportleistungen mit Fahrer, kurzfristige Notfall-Entrümpelungen. Diese Leistungen werden gesondert berechnet und bedürfen einer separaten Vereinbarung.
Der Auftragnehmer gewährleistet die ordnungsgemäße und vollständige Durchführung der vereinbarten Leistungen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Abschluss der Arbeiten, schriftlich anzuzeigen. Berechtigte Mängelrügen werden kostenfrei nachgebessert.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO) und behandelt alle Kundendaten sowie bei der Entrümpelung erlangte Informationen streng vertraulich. Persönliche Dokumente werden auf Wunsch gesondert behandelt oder dem Auftraggeber übergeben.
Bei besonderen Entrümperungen (Messie-Wohnungen, Nachlassauflösungen, Firmenauflösungen) gelten besondere Sorgfaltspflichten. Der Auftragnehmer verfügt über entsprechende Erfahrung und geht einfühlsam mit besonderen Situationen um. Diskrete Abwicklung wird zugesichert.
Die Besichtigung zur Erstellung eines verbindlichen Kostenvoranschlags ist für Sie vollständig kostenfrei. Dies umfasst die Anfahrt zum Objekt, die professionelle Besichtigung, Bewertung und ausführliche Beratung. Unabhängig davon, ob es zur Auftragserteilung kommt oder nicht, entstehen Ihnen hierfür keine Kosten. Dieser Service ist Teil unserer kundenorientierten Geschäftspolitik.
Unsere Arbeitszeiten sind Montag bis Samstag von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach individueller Vereinbarung möglich. An Sonn- und Feiertagen führen wir grundsätzlich keine Arbeiten durch, es sei denn, es wurde eine besondere Vereinbarung getroffen.
Bei größeren Aufträgen kann nach individueller Vereinbarung eine Teilzahlungsregelung angewendet werden: 50% der Auftragssumme vor Arbeitsbeginn, 50% nach vollständiger Fertigstellung der Arbeiten. Die Entscheidung über eine Teilzahlung liegt im Ermessen des Auftragnehmers und wird je nach Auftragsgröße und Kundenbeziehung getroffen. Grundsätzlich arbeiten wir mit kompletter Vorkasse. Beide Zahlungen erfolgen ausschließlich per Banküberweisung.
Zur Klarstellung: Es erfolgt grundsätzlich keine Arbeitsaufnahme ohne vorherigen vollständigen Zahlungseingang. Banküberweisung ist die einzige akzeptierte Zahlungsform. Barzahlung, Kartenzahlung oder Zahlung nach Arbeitsende sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber erhält nach Zahlungseingang eine Bestätigung und den finalen Arbeitstermin.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB zu ändern. Über Änderungen wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Lüdenscheid, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.