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Wer zahlt die Entrümpelung? – die wichtigsten Fälle

Nach einem Todesfall, beim Umzug ins Pflegeheim oder wenn ein Mieter verstirbt, stellt sich schnell die Frage: Wer trägt eigentlich die Kosten für die Räumung? Hier finden Sie einen verständlichen Überblick.

Überblick

Die kurze Antwort

Grundsätzlich zahlt derjenige, dem die Sachen gehören – oder nach einem Todesfall die Erben. In bestimmten Fällen kann das Sozialamt einspringen. Welche Regel gilt, hängt von der Situation ab. Die häufigsten Fälle finden Sie unten.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. In schwierigen Fällen – etwa bei Streit unter Erben oder einer Erbausschlagung – lassen Sie sich bitte rechtlich beraten.

Fall 1

Wer zahlt die Entrümpelung nach einem Todesfall?

Nach einem Todesfall gehen Vermögen und Verpflichtungen auf die Erben über. Die Kosten für die Räumung der Wohnung oder des Hauses gehören zu den Nachlasskosten und werden deshalb in der Regel von den Erben getragen – häufig direkt aus dem Nachlass, also aus dem Geld des Verstorbenen.

Gibt es mehrere Erben, tragen sie die Kosten gemeinsam. Am besten einigen Sie sich vorher, wer den Auftrag erteilt und wie die Kosten aufgeteilt werden.

Wer das Erbe ausschlägt, muss die Räumung grundsätzlich nicht bezahlen. Was dann passiert, erklären wir ausführlich im Ratgeber Entrümpelung bei Erbausschlagung. Den kompletten Ablauf nach einem Todesfall finden Sie unter Wohnungsauflösung nach Todesfall.

Fall 2

Wer zahlt bei Umzug ins Pflegeheim?

Zieht ein Angehöriger ins Pflegeheim, lebt er ja noch – die Sachen gehören also weiterhin ihm. Deshalb werden die Kosten für die Wohnungsauflösung normalerweise aus seinem eigenen Vermögen bezahlt. Häufig kümmern sich Kinder oder ein Betreuer um die Organisation, bezahlt wird aber vom Konto des Betroffenen.

Reicht das eigene Geld nicht aus, kann das Sozialamt die Kosten unter Umständen übernehmen – zum Beispiel, wenn der Umzug wegen Pflegebedürftigkeit nötig ist. Wichtig: Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden. Mehr dazu im Ratgeber Zahlt das Sozialamt die Entrümpelung?

Bei einer Mietwohnung sollten Sie außerdem früh an die Kündigungsfrist denken, damit nicht unnötig lange Miete weiterläuft. Tipps dazu finden Sie unter Entrümpelung der Mietwohnung.

Fall 3

Mieter stirbt – wer zahlt die Räumung?

Stirbt ein Mieter, endet der Mietvertrag nicht automatisch. Angehörige, die mit in der Wohnung gelebt haben, können in den Mietvertrag eintreten. Ansonsten wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt – sie können es aber vorzeitig kündigen. Die Räumung der Wohnung ist Aufgabe der Erben, und sie tragen auch die Kosten.

Der Vermieter darf die Wohnung nicht einfach selbst ausräumen. Sind keine Erben bekannt oder haben alle ausgeschlagen, kann beim Nachlassgericht ein Nachlasspfleger beantragt werden, der sich um die Abwicklung kümmert.

Fall 4

Haus geerbt – wer zahlt die Entrümpelung?

Wer ein Haus erbt, übernimmt auch den Inhalt – und damit die Kosten für die Räumung. Bei mehreren Erben (Erbengemeinschaft) werden die Kosten in der Regel gemeinsam getragen, oft aus dem Nachlass oder später aus dem Verkaufserlös.

Ob und wie sich die Kosten steuerlich auswirken, hängt davon ab, was mit dem Haus passiert – ob Sie selbst einziehen, es vermieten oder verkaufen. Das klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. Allgemeine Infos finden Sie unter Entrümpelung von der Steuer absetzen.

Weitere Fälle

Messie-Wohnung, Auszug und Zwangsräumung

Messie-Wohnung: Die Kosten trägt der Bewohner selbst. Ist er auf Sozialleistungen angewiesen, kann ein Antrag beim Sozialamt oder Jobcenter sinnvoll sein. Mehr im Ratgeber Messie-Wohnung entrümpeln.

Auszug aus der Mietwohnung: Wer auszieht, muss die Wohnung geräumt zurückgeben und trägt die Kosten selbst.

Zwangsräumung: Die Kosten der Räumung muss am Ende der Mieter tragen. Der Vermieter muss sie aber zunächst vorstrecken und versuchen, sie sich später vom Mieter zurückzuholen.

Häufige Fragen

Fragen zu den Kosten der Entrümpelung

Wer zahlt die Entrümpelung nach dem Tod der Eltern?

In der Regel die Erben – meist die Kinder. Die Kosten gehören zum Nachlass und können oft aus dem Vermögen der Eltern bezahlt werden. Wer das Erbe ausschlägt, muss nicht zahlen.

Müssen Kinder die Entrümpelung bezahlen, wenn die Mutter ins Pflegeheim zieht?

Normalerweise nicht aus eigener Tasche. Bezahlt wird aus dem Vermögen der Mutter. Reicht das nicht, kann ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden – und zwar bevor die Entrümpelung beauftragt wird.

Darf der Vermieter die Wohnung eines verstorbenen Mieters selbst räumen?

Nein, nicht ohne Weiteres. Die Sachen gehören zum Nachlass. Der Vermieter muss sich an die Erben wenden oder, wenn keine bekannt sind, beim Nachlassgericht einen Nachlasspfleger beantragen.

Was kostet die Entrümpelung überhaupt?

Das hängt von Menge, Art der Gegenstände und Zugang ab. Richtwerte finden Sie in unserem Ratgeber Was kostet eine Entrümpelung? Bei uns erhalten Sie immer einen verbindlichen Festpreis.

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